So weisen Projekte mit datenschutzrechtlicher Relevanz und zwischen 100 und 1.000 Projekttagen Gesamtaufwand im Durchschnitt 14,64% Mehraufwand auf. Dies hat eine Projektleiterumfrage mit DSGVO-relevanten Projekten ergeben. Die Befragung basierte auf einer Datenbasis von 36 Projekten, verteilt in der gesamten Bankenlandschaft. Auf Basis von mehr als 90 Projekten wurde in einem zweiten Schritt ein durchschnittlicher Tagessatz von einem Projektmitarbeiter berechnet. Dieser kann mit dem Betrag i. H. v. 811 EUR beziffert werden. Dabei wurden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Verhältnis interner vs. externer Projektmitarbeiter
- Interner Verrechnungssatz für eigene Mitarbeiter
- Verhältnis Skill-Level externer Mitarbeiter (Junior/Normal/Senior/Principal-Consultant)
- Durchschnittlicher Tagessatz je Skill-Level externer Mitarbeiter
Dies bedeutet bei einem Projektaufwand von 1.000 PTs Mehrkosten in Höhe von 118.730,40 EUR. Dem gegenüber steht jedoch aus Endkundensicht keine Verbesserung der Usability, sondern bestenfalls das Aufrechterhalten des bisherigen Usability-Niveaus. Datenschutzrechtliche Vorgaben, die jedoch Einfluss auf die Benutzeroberfläche haben und sich also nicht in den Hintergrund verlagern lassen, haben in der Regel die Folge einer sinkenden Usability. Auch die Verlagerung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Hintergrund sind aus Endkundensicht nicht zu vernachlässigen, denn selbst wenn die Anpassungen sich nicht in der Usability niederschlagen, bedeutet die Verschiebung vieler Tätigkeiten in den Hintergrund möglicherweise eine negative Auswirkung auf die Performance der Anwendung und somit auf die User-Experience.
Daniel Fischbach arbeitet als Consultant im Umfeld der Kundenserviceprozesse als Anwendungsdesigner und hat nebenberuflich seinen Master im Bereich IT-Management abgeschlossen. Sein Thema im Rahmen der Masterarbeit war der Einfluss datenschutzrechtlicher Vorschriften auf die Usability von Banksoftware am Beispiel der EU-DSGVO.