Ziel sei es, so die Justizministerin Christine Lambrecht, eine wertebasierte, menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte digitale Zukunft zu gestalten.
Die 16-köpfige Kommission hat insgesamt 75 Handlungsempfehlungen formuliert, die sie in die zwei Kategorien Umgang mit Daten und Umgang mit algorithmischen Systemen aufgeteilt hat.
Die Experten sehen zum Beispiel Handlungsbedarf bei der Totalüberwachung oder einer die Integrität der Persönlichkeit verletzenden Profilbildung.
Das Gremium fordert eine Stärkung der Konzepte von Privacy by Design, Datenportabilität sowie einer risikoadäquaten Kontrolle von algorithmischen Systemen, die über die DSGVO hinausgehen oder diese zumindest durch verbindliche Vorgaben präzisieren.
Darüber hinaus wird das viel diskutierte und umstrittene Konzept des so genannten Dateneigentums abgelehnt.
Bei der Diskussion um Dateneigentum geht es um die Frage, ob Daten quasi wie Material- oder Immaterialgüter behandelt werden können, um dadurch klare Verfügungsrechte von Verbrauchern oder Unternehmen ableiten zu können. Es geht um Rechte der Datenerschließung und -verarbeitung, einschließlich ihrer Nutzung, Übertragung und Löschung.
Betont wird auch, dass diejenigen, die Daten verarbeiten, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Hier geht es neben den Pflichten, die bereits in der DSGVO für den Verantwortlichen definiert sind, unter anderen um die Pflicht zur „Zugangsgewährung definierter Teilmengen von Daten zugunsten bestimmter öffentlicher Stellen oder bestimmter gemeinwohlorientierter Zwecke“. Möglicherweise kann auch eine ethische Verpflichtung darin bestehen, bestimmte Daten zu sammeln und zu analysieren, um z.B. in einem Krankenhaus, das Probleme mit einem multiresistenten Keim hat, künftige Patienten bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Kritiker sehen in den Handlungsempfehlungen eine überbordende Regulierung, die technologische Innovationen blockiert.
Regulierung sei kein Selbstzweck, entgegnet der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber den Kritikern und erinnert an die Einführung der Gurtpflicht, die seinerzeit auch auf heftigen Widerstand stieß. Heute sei das Anlegen der Sicherheitsgurte zu einer Selbstverständlichkeit geworden.
Regulierung ist damals wie heute zwar immer auch eine Einschränkung von Freiheit und Selbstverantwortung; sie dient aber vor allem dazu, Werte unserer Rechtsordnung zu etablieren und Grundrechte zu schützen.
Inwieweit die Bundesregierung die Empfehlungen der Datenethikkommission aufgreift und in Gesetze gießt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Datenethik ist für Unternehmen kein Randthema mehr – das beobachten zumindest die Analysten. Firmen, die Regeln und Standards für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Digitalisierung aufstellen, gewinnen die Akzeptanz der Kunden und das Vertrauen der Gesellschaft.
"Nicht die Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts, sondern das Vertrauen", so formuliert es der Bundesdatenschutzbeauftragte Kleber. Und Gartner fügt hinzu: "Die Entwicklung einer effektiven digitalen Kultur kann der erste und wichtigste Schritt sein, den ein Unternehmen auf seinem Weg zur digitalen Transformation unternimmt."
Für Finanzdienstleister und das Gesundheitswesen war Vertrauen schon immer ein zentraler Wert, der durch Automatisierung und Digitalisierung eine neue Dimension bekommen hat.
Mit dem Fokus auf Vertrauen und Verantwortung können europäische Unternehmen ihr digitales Selbstverständnis schärfen und sich somit von typisierten Datenweltbildern „China“ und den „USA“ abgrenzen. Vielleicht wird eine werteorientierte und transparente Datenstrategie für den Kunden in Zukunft zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
FINCON hat sich frühzeitig im Themenspektrum von Data Governance, Data Management und Analytics mit ethischen Fragen beschäftigt.
Die Anforderungen an Daten innerhalb von Organisationen steigen ständig und werden immer komplexer, daher braucht es einen ethischen Kompass in den ansonsten hochautomatisierten und auf Effizienz ausgerichteten analytischen Ökosystemen. FINCON unterstützt Unternehmen dabei, Verhaltensregeln und Best Practices für das Datenmanagement zu definieren und zu implementieren. Wir gehen dabei auch auf Bedenken und Anforderungen ein, die über traditionelle Daten- und Technologiebereiche hinausgehen, wie etwa Recht, Sicherheit, Compliance und Ethik.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann schreiben Sie uns. Wir kommen gerne zu diesem Thema mit Ihnen ins Gespräch: Oder fordern Sie unser e-Book "Datenethik – Wege zu einer neuen Datenkultur in Zeiten von Digitalisierung und Big Data" an.
Ihr Ansprechpartner für dieses Thema, Dr. Anselm Schultze, ist Business Developer für Datenmanagement, Data Governance und Analytik bei der FINCON und arbeitet seit über 30 Jahren in diesem Umfeld in verschiedenen Rollen, zuletzt bei einer Ersatzkasse in Hamburg als BICC-Leiter.