Novellen der BAIT und VAIT

BAIT & VAITNovellen der BAIT und VAIT

Für Versicherungen seit dem 03.03.2022 und für Kreditinstitute seit dem 16.08.2021 – verschärfte Anforderungen sind zu meistern

Mit der neuen VAIT-Novelle gelten für die Unternehmen der Versicherungsbranche und Pensionsfonds neue und vielfach verschärfte Anforderungen im Umfeld ihrer IT-Prozesse. Die Unternehmen, die der BAIT unterliegen, müssen bereits seit 2021 neue Anforderungen bewerkstelligen.

Beiden Novellen gemeinsam ist hierbei die permanente Weiterentwicklung der bestehenden Normen. Diese leiten sich zum einen aus der stetig wachsenden Bedeutung des IT-Sektors für den Erfolg der Unternehmen ab, speisen sich aber auch zum anderen aus der Prüfungspraxis der BaFin und zurückliegenden Auslegungsfragestellungen bzgl. der konkreten Umsetzung des bisherigen Regelwerks.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie den mit den Novellen einhergehenden Umsetzungsaufwand nicht nur als einen zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand begreifen, sondern vor allen Dingen auch als eine Chance, bestehende Strukturen und Prozesse weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Unsere Beratungspraxis zeigt, dass eine systematische, auf Best-Practice-Ansätzen basierende Auseinandersetzung mit den an Sie gerichteten Anforderungen Sie in die Lage versetzt, insgesamt besser aufgestellt zu sein, Ihre Risiken besser in den Griff zu bekommen und Ihre Abläufe effizienter zu gestalten.

Nehmen wir als Beispiel die sowohl in der BAIT- als auch in der VAIT-Novelle adressierte, deutlich stärkere Betonung des Themas Informationssicherheit. Nicht nur die permanent steigende Bedeutung dieses Themas durch die notwendige Weiterentwicklung in Bezug auf Digitalisierung und Automatisierung, sondern auch die verstärkte Nutzung des Homeoffices haben vielen Unternehmen die vielfältigen Herausforderungen vor Augen geführt:

  • Habe ich diesbezüglich angemessene Prozesse?
  • Wie bin ich in Bezug auf die Analyse meines Informationsverbundes aufgestellt?
  • Wie steuere ich sicherheitsrelevante Ereignisse?
  • Gehen meine Informationssicherheitsleitlinie und daraus abgeleitete Informationsrichtlinien auf die IT-sicherheitsrelevanten Aspekte angemessen ein?
  • Ist die Rolle des/der Informationssicherheitsbeauftragten angemessen ausgestattet und seine/ihre Aufgaben präzise im Unternehmen verankert?
  • Sorgen Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für ein angemessenes Verständnis für dieses Thema und den notwendigen Umgang damit?

Dies alles sind Aspekte, die in ihrem jeweiligen ureigenen Interesse einer strukturierten Lösung ggf. unter Einbezug passender technischer Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Einsatz eines Prozessmanagement-Tools, CMDB-Datenbank…) bedürfen.

Auch in allen weiteren durch die BAIT- und VAIT -Novelle berührten Themenfeldern wie IT-Strategie, IT-Governance, IT-Risikomanagement, IT-Notfallmanagement, Identitäts- und Rechtemanagement, IT-Projekte und Anwendungsentwicklung, IT-Betrieb, Auslagerung/Ausgliederung und – im Falle der BAIT – auch des Managements der Beziehungen zu Zahlungsdienstleistern gilt es, für vielfältige neue Anforderungen Lösungen zu finden.

Die neue BAIT

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